Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat entschieden, dass die Kernkraftwerk Leibstadt AG Daten zur radioaktiven Emission aus dem Abluftkamin nicht veröffentlichen muss.
Das AKW Leibstadt übermittelt die am Abluft-Kamin gemessenen Daten zu Edelgasen, Aerosolen und Jod bei Normalbetrieb sowie zu Edelgasen bei einem Störfallbetrieb regelmäßig an das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Dort werden diese so genannten EMI-Daten automatisch nach 30 Tagen gelöscht. Greenpeace hatte im vergangenen Jahr Einsicht in die Daten verlangt insbesondere in die Messungen vom Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014. Daraufhin hatte das Ensi die Kernkraftwerk Leibstadt AG aufgefordert, diese Unterlagen wieder zugänglich zu machen und außerdem erklärt, es werde zukünftig die Messdaten aufbewahren und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Dagegen hat sich das AKW Leibstadt vor Gericht gewehrt und Recht bekommen.
Bei seinem Entscheid hat das Gericht unter anderem in Erwägung gezogen, dass die Daten „Rückschlüsse auf gewisse Betriebsvorgänge innerhalb des KKL“ zuließen. „Weil die Stromproduzenten gegenseitig im Wettbewerb stünden, hätten sie Anspruch auf Schutz dieser Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse“. Außerdem sähe sich das Unternehmen „regelmässig der mehr oder weniger heftigen Kritik von Organisationen und Parteien ausgesetzt, welche der Kernkraft gegenüber ablehnend eingestellt sind“. Bei der Veröffentlichung der Daten bestehe „ein nicht zu vernachlässigendes Risiko, dass sie zum Nachteil der Beschwerdeführerin verwendet“ würden.
Am Ende kommt das Gericht zu der Feststellung das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der EMI-Daten, insbesondere an ihrer Publikation im Internet, sei als geringer einzustufen als das Interesse an ihrer Geheimhaltung. Deshalb bestehe „an der Bekanntgabe der streitgegenständlichen EMI-Daten kein überwiegendes öffentliches Interesse“.
Das heißt mit anderen Worten, weil die am Abluft-Kamin gemessenen Werte die Argumente der Atomkraftgegner bekräftigen und gegen das AKW verwendet werden könnten, bleiben sie besser geheim. Ja, ja radioaktive Strahlung sieht man nicht, riecht man nicht, schmeckt man nicht, man merkt sie erst wenn die Haare ausfallen….Ach, lassen wir doch die Schwarzseherei. Die geheimen Daten sind absolut harmlos. Total sicher ….!!!
Der Vollständigkeit habe sei erwähnt, das dieser Entscheid mit einer Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden kann. Ihr findet in unter der Nummer A-7874/2015 vom 15. Juni 2016 aus der Internetseite des Gerichts (http://www.bvger.ch/publiws/pub/news.jsf?lang=de .